Mit der Veröffentlichung der von Prof. entdeckten Dokumente auf der Ashahi konnte die j. Regierung nicht mehr ignorant bleiben. Drei Tage danach, am 14. Januar 1992, hat sich der Premierminister Japans Miyazawa beim Besuch in Korea dafür entschuldigt. Aber im Juli 1992, als der Regierungssprecher Kato das Ergebnis des Regierungsuntersuchungs- teams bekanntg
ab, dass es keinen Beweis gebe, dass die Frauen zur sexuellen Sklaverei gezwungen wurden, hat dies Aufsehen erregt. Die Untersuchung musste ergänzt werden.
Diesmal wurde auch in den Archiven in Großbritannien und den USA nach den Dokumenten gesucht. Im Juli 1993 hat das Untersuchungsteam Korea besucht und 16 Opfer interviewt. So entstand die Kono-Erklärung.
Das Filmmaterial der Interviews wurde auf Wunsch der japanischen Seite nicht veröffentlicht, aber als die Abe-Regierung im Jahr 2014 behauptete, es gäbe kein
Beweismaterial für den Zwang, wurde von der Bürgerinitiative das Filmmaterial 21 Jahren nach der Aufnahme veröffentlicht.
Yohei Kono, der Regierungssprecher und Chefkabinettsekretär, machte am 4. Aug. 1993
die Regierungsposition bekannt. In der Erklärung wurde „Direkte oder indirekte Beteiligung der japanischen Regierung und des japanischen Militärs an der Rekrutierung der Frauen, Einrichtung der Comfort Stations und Verwaltung“ eingeräumt. Ebenso wurde die Entschlossenheit bekundet, die historische Wahrheit durch die Forschung und Bildung der Geschichte im Gedächtnis wachzuhalten.
Diese Kono-Erklärung hatte die Opfer und ihre Unterstützer nicht zufriedengestellt, weil
die Rekrutierung der Frauen zum Teil auf die privaten Unternehmer aufgeschoben wurde. Sie hat auch rechte Kräfte in Japan beunruhigt.
Coomaraswamy, die Sonderberichterstatterin der UN-Menschenrechtsrats, meinte jedoch, die Regierung habe keine rechtliche Verantwortung übernommen aber immerhin eine moralische Verantwortung. Sie hält daher diese Kono-Erklärung für einen begrüßenswerten Anfang.
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